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Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflicht Versicherung (FAQ)
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Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
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Wer braucht eine Bauherrenhaftpflicht?
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Wann zahlt die
Bauherrenhaftpflichtversicherung?
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Was muss man im Schadenfall beachten?
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Wie lange läuft die Bauherrenhaftpflicht?
Telefonischer
Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450
oder

1. Wer ist für meinen Antrag
verantwortlich? Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH - Herr
Karsten Albers . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für
alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei
Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter
0491-4544450 , per email info /at/ akd-internet.de bzw. per Post:
AKD Internet GmbH - Versicherungsmakler - , Günther-Tietjen-Ring 4 , 26789 Leer .
2. Wer braucht eine
Bauherrenhaftpficht?
Wie der Name
schon sagt, handelt es sich um Versicherung für Bauherren. Ein
Bauherr ist für alles, was auf der Baustelle passiert,
verantwortlich. U.a. umfassen diese Pflichten eines Bauherren die Einhaltung der
Bauvorschriften, aber auch die Sicherung der Baustelle (z.B. keine
Kinder auf der Baustelle).
Als Bauherr haftet man grundsätzlich für alle Unfallschäden, die
einer Person auf der Baustelle passieren können (z.B. die berühmte
Dachziegel fällt auf den Kopf)
Die Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor den
existentiellen Risiko, also den finanziellen Folgen eines
Schadenersatzanspruchs.
3. Wann zahlt die
Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn der Bauherren seine
gesetzlichen Pflichten gem. AHB2001 verletzt hat und sich daraus ein Schadenfall ergibt.
z.B.: - Überwachung der Baustelle - Sicherung der Baustelle und Zufahrten - Auswahl von Architekten und Monteure
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden.
4. Was muss man im Schadenfall
beachten? Der
Schaden sollte so schnell wie möglich (am besten gleich, max.
innerhalb einer Woche) dem Versicherer gemeldet werden. Leisten Sie kein Schuldanerkenntnis oder ohne Rücksprache mit dem
Versicherer irgendwelche Zahlungen.
Sorgen Sie dafür, das kein weiterer Schaden entstehen kann
(unverzüglich Maßnahmen ergreifen).
Jegliche Schreiben sollten Sie direkt an den Versicherer
weiterleiten und diesen alles regeln lassen. Er wird Ihnen genau
sagen, was Sie zu tun haben.
5. Wie lange läuft die
Bauherrenhaftpflicht? Diese Versicherung ist nicht an eine regelmässige Zahlung gebunden,
sondern es handelt sich bei der Prämie um eine Einmalzahlung.
Der Versicherungsschutz beginnt i.d.R.
mit der Beitragszahlung bzw. dem vereinbarten Termin und endet mit
Abschluss der Bauarbeiten, jedoch maximal nach 24 Monaten seit
Vertragsbeginn. Der Vertrag läuft automatisch ab, ohne das es einer
Kündigung bedarf.
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