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Gewässerschaden Haftpflichtversicherung |
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Häufig gestellte Fragen zur Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung (FAQ)
Telefonischer
Beratungs-Service
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich? Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH - Herr Karsten Albers . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0491-4544450 , per email info /at/ akd-internet.de bzw. per Post: AKD Internet GmbH - Versicherungsmakler - , Günther-Tietjen-Ring 4 , 26789 Leer . 2. Wer braucht einen Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung? Jeder Hauseigentümer und/oder auch Mieter von Häusern, die über einen Ölheizung mit oberirdischem oder unterirdischen Öltank verfügen. Aufgrund des Risikos gibt es Seiten der Gesetzgebung die sogenannte Gefährdungshaftung gem. §22 Wasserhaushaltsgesetzt (WHG), welche sinngemäß beschreibt, das Inhaber von Öltanks oder sonstiger Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden unbegrenzt haften.
Erstattet werden u.a. auch die Aufwendungen die der Versicherte im
Schadenfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens eingeleitet
hat, aussergerichtliche Gutachterkosten usw. |
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