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Haus- und Grundbesicherhaftpflicht Versicherung

 

 

 
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Häufig gestellte Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung (FAQ)
  1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
  2. Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung?
  3. Was ist versichert?
  4. Was brauche ich, um die Versicherung abzuschließen?
     

 

Telefonischer Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450

 
oder

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht



 
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH - Herr Karsten Albers . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0491-4544450 , per email info /at/ akd-internet.de bzw. per Post: AKD Internet GmbH
- Versicherungsmakler - , Günther-Tietjen-Ring 4 , 26789 Leer .



2. Wer braucht einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Diese Absicherung benötigt jeder, der Eigentum besitzt und/oder vermietet oder ein unbebautes Grundstück zu seinem Eigentum zählt.

Als Eigentümer oder Grundbesitzer ist derjenige für alle Schäden, die auf dem Grundstück oder rund ums Haus passieren verantwortlich.

Der entsprechende Paragraph aus dem BGB
 

§ 836
Haftung des Grundstücksbesitzers

(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.

(2) Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.

(3) Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.


Als typischer Schaden wir immer das Reinigen und Streuen auf den Gehwegen, bzw. das Freiräumen von Schnee auf dem Bürgersteig vor dem Haus erwähnt. Auch wenn eine Mietvertraglich geregelte Räumung durch Mieter vereinbart ist, haftet trotzdem der Hauseigentümer.

Als Eigentümer und Selbstnutzer eines Hauses / einer Wohnung haben Sie in der Regel den Versicherungsschutz über Ihre Privathaftpflicht (bitte prüfen Sie den bestehen Vertrag).
Dies gilt aber keinesfalls für eine vermietete Wohnung / ein vermietetes Haus




3. Was ist versichert?

In erster Linie sich alle Schäden versichert, die auf dem Grundstück an fremden Personen oder fremden Eigentum entstehen.

Konkret muss der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht (nicht streuen, Gehweg von sperrigen Geständen befreien, mangelhafte Beleuchtung usw.) oder auch die Instandhaltungspflicht (Altbau-> Mauerwerk, nicht gesicherte Dachziegel usw.) verletzt haben.

Der Versicherer übernimmt in erster Linie die Prüfung, ob der Eigentümer seine Pflichten verletzt hat und sofern dieses der Fall ist, übernimmt dieser dann die Schadenersatzforderung und ggf. die Prozessführung und -kosten.



4. Was brauche ich, um die Versicherung abzuschliessen?
Je nach Versicherer berechnet sich die Prämie nach den vermieteten Wohneinheiten, Garagen und/oder dem Bruttojahresmietwert (inkl. aller Nebenkosten) für alles zusammen (Garagen, alle Räume usw.)

 

 

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