Telefonischer
Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450
oder
Motorradversicherung bei der VHV Versicherung
- Warum das? Wir verfügen
über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Versicherungswesens
und können diesen Versicherer im Fahrzeugbereich mit bestem Gewissen
anbieten. Dieser Versicherer hat uns in Bezug auf Preis und Leistung
(Einschlüsse, Schadenabwicklung usw.) immer überzeugt und ist daher
unsere 1. Wahl in diesem Versicherungszweig. Das Angebot der VHV
Versicherung können Sie auf unserer Seite (bitte folgen Sie dem
Button oben rechts) berechnen und wenn Ihnen eine Versicherung
zusagt, können direkt online den Antrag stellen.
Was muss ich tun, wenn ich ein
Motorrad neu zulassen möchte? Für die Zulassung benötigen Sie
eine EVB-Nummer. Diese erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag bei der
VHV Versicherung gestellt haben per Email, SMS oder Post zugestellt.
Diese Nummer müssen Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs am
Straßenverkehrsamt angeben und zeigen somit, dass das Fahrzeug bei
einem Versicherer versichert ist. (sofern Sie auch die Erstprämie
zahlen!)
Was muss ich tun,
wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?
Sofern Sie die Kündigung bis zum 01.12. eines Jahres beim
Versicherer eingereicht haben (also muss bis spätestens 30.11. die
Kündigung beim Versicherer eingegangen sein), steht einem Wechsel
zum 01.01. eigentlich nichts im Wege.
Zudem haben Sie ein
Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer Ihnen während des Jahres
die Beiträge erhöht. (4 Wochen nach Eingang des Schreibens bei
Ihnen)
Eine EVB Nummer benötigen Sie dann nicht. Der neue
Versicherer, bei dem Sie den Vertrag dann abschließen, teilt Ihrem
Straßenverkehrsamt die eVB mit.
Was ist eine Motorradhaftpflichtversicherung? Bei der
Motorrad-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine (in
Deutschland) gesetzlich vorgeschriebene (Pflicht-)versicherung.
Jeder der in Deutschland ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im
Straßenverkehr bewegt, muss eine Haftpflichtversicherung für das
Fahrzeug haben.
Die Haftpflichtversicherung zahlt im Falle
eines Falles die Kosten der Gegenseite im Bezug auf Personen und
Sachschäden.
Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Eine Teilkaskoversicherung ersetzt die Schäden am eigenen
Fahrzeug.
Jedoch sind die beschränkt auf: Glasschäden, Sturmschäden,
Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Wildschäden und
Hagelschäden.
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch die Schäden der o.g.
Teilkasko, jedoch auch die Schäden, die man selber verursacht hat.
(z.B. Kollision)