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Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung (FAQ)
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Wofür benötige ich eine private
Rentenversicherung?
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Wie lange läuft der Vertrag und wie erfolgt
die Beitragszahlung?
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Was muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?
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Was kommt am Ende der Vertragslaufzeit heraus?
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Was
soll ich machen, wenn ich meine Beiträge nicht mehr zahlen kann?
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1. Wofür benötige ich eine
private Rentenversicherung?
Jeder der sich diese Frage stellt, sollte sich einmal das
gesetzliche Rentensystem bzw. Sozialsystem anschauen. Immer weniger
Zahler finanzieren eine immer größere Anzahl von Rentnern, so dass
es wahrscheinlich in 20 oder 30 Jahren ein weitaus geringer
Rentenzahlung aus dem gesetzlichen System gibt, als man derzeit
annehmen kann. Aber auch wenn es in 20 oder 30 Jahren noch immer so
aussieht wie heute, muss man sich die Frage stellen, ob die
gesetzlichen Rentenzahlung generell ausreichend ist, um den
Lebensstandard zu halten, oder ob die derzeitige Lücke schon zu groß
ist, um später einen ausgeglichenen Lebensabend zu haben.
Die private Rentenversicherung dient der Altervorsorge und ist eine
optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Die private
Rentenversicherung zahlt eine fest vereinbarte "Garantierente" und
eine "Überschussbeteiligung" welche sich nach den Überschüssen der
Gesellschaft richtet. Alternativ kann auch eine eine einmalige
Kapitalzahlung vereinbart werden.
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Zudem kann eine Rentengarantiezeit
vereinbart werden (5-20 Jahre), in der bei Tod der versicherten
Person auch die Renten über die vereinbarte Zeit garantiert
weitergezahlt werden.
Bei der Rentenversicherung gibt es noch einen gravierenden Vorteil
gegenüber der kapitalbildenden Lebensversicherung, der
Gesundheitszustand wird nicht erfragt. Somit steht eine
Rentenversicherung auch denjenigen zur Verfügung, die ggf.
Vorerkrankungen haben, die den Abschluß einer Lebensversicherung
unmöglich machen. Dadurch das in der Lebensversicherung ein kleiner
Beitragsanteil für die Todesfallabsicherung enthalten ist, sind die
Renditen oftmals geringer als in der Rentenversicherung.
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2. Wie lange läuft der
Vertrag und wie erfolgt die Beitragszahlung?
Die Vertragsdauer kann bei Vertragsabschluss von
Ihnen frei definiert werden. Sie bestimmen bei Abschluß, ob Sie mit
60, 64, 67 oder .... die Leistung bzw. die Renten ausgezahlt haben
möchten.
Die Zahlung ist denkbar einfach. Sie zahlen Ihren Beitrag per
Überweisung / Lastschrift, die Zahlweise können Sie i.d.R. auch nach
Wunsch wählen.
3. Was muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?
Abgesehen davon, das die Rentenversicherung eine freiwillige
Absicherung der Altersvorsorge ist, ist der Zahlbeitrag relativ frei wählbar.
(Abgesehen von einigen Versicherern mit einem Mindestbeitrag von
z.B. 25 EUR / Monat).
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4. Was
kommt am Ende der Vertragslaufzeit heraus?
Es gibt zwei
Möglichkeiten, welche sich wie folgt darstellen:
a) Rentenzahlung bis zum Lebensende
b) Kapitalwahlrecht
In beiden Fällen setzt sich die Summe wie folgt zusammen:
Garantierte Summe oder Rente + Überschussbeteiligung
Die garantierten Summen werden schon bei Abschluss des Vertrages
vereinbart und werden aus Laufzeit und dem Zahlbeitrag ermittelt.
Die Überschussbeteiligung ist im Prinzip der Gewinn, den die
Gesellschaft mit Kundengeldern erzielt hat und an "Gewinn" an Kunden
auszahlen kann. Diese Überschussbeteiligung kann (!) zwischen 0 und
12 % liegen, wobei die letztere Zahl eher in den 90er Jahren von den
britischen Versicherern erzielt wurde.
Realistisch gesehen und an den Werten der letzten Jahre gemessen
(2000 - 2010) liegt die Überschussbeteiligung eher zwischen 3 und
6%.
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5. Was soll ich machen, wenn ich meine Beiträge nicht mehr zahlen
kann?
Es gibt drei
Möglichkeiten:
a) Herabsetzen der Versicherungssumme, so dass sich ein Zahlbeitrag
ergibt, den Sie sich leisten können
b) Den Vertrag beitragsfrei stellen.
c) Eine KündigungEine
Kündigung ist i.d.R. immer mit finanziellem Verlust verbunden. (Abschlußgebühr,
Vertragsverwaltungsgebühr usw.). Falls Sie einen Vertrag auf
Fondsbasis abgeschlossen haben, wäre ggf. der Zeitpunkt für den
Verkauf ungeeignet und die Auszahlung sehr viel geringer als zu
einem späteren Zeitpunkt.
Daher empfiehlt sich immer ein klärendes Gespräch mit dem
Versicherer. Es gibt fast immer eine Lösung mit der alle Parteien
zufrieden sind.
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