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Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung (FAQ)
  1. Wofür benötige ich eine private Rentenversicherung?
  2. Wie lange läuft der Vertrag und wie erfolgt die Beitragszahlung?
  3. Was muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?
  4. Was kommt am Ende der Vertragslaufzeit heraus?
  5. Was soll ich machen, wenn ich meine Beiträge nicht mehr zahlen kann?


 

  • Telefonischer Beratungs-Service
    unter 0491 - 4544 450
     
    oder

    Rentenversicherung


     

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  • 1. Wofür benötige ich eine private Rentenversicherung?
    Jeder der sich diese Frage stellt, sollte sich einmal das gesetzliche Rentensystem bzw. Sozialsystem anschauen. Immer weniger Zahler finanzieren eine immer größere Anzahl von Rentnern, so dass es wahrscheinlich in 20 oder 30 Jahren ein weitaus geringer Rentenzahlung aus dem gesetzlichen System gibt, als man derzeit annehmen kann. Aber auch wenn es in 20 oder 30 Jahren noch immer so aussieht wie heute, muss man sich die Frage stellen, ob die gesetzlichen Rentenzahlung generell ausreichend ist, um den Lebensstandard zu halten, oder ob die derzeitige Lücke schon zu groß ist, um später einen ausgeglichenen Lebensabend zu haben.

    Die private Rentenversicherung dient der Altervorsorge und ist eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Die private Rentenversicherung zahlt eine fest vereinbarte "Garantierente" und eine "Überschussbeteiligung" welche sich nach den Überschüssen der Gesellschaft richtet. Alternativ kann auch eine eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart werden.

  • Zudem kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden (5-20 Jahre), in der bei Tod der versicherten Person auch die Renten über die vereinbarte Zeit garantiert weitergezahlt werden.

    Bei der Rentenversicherung gibt es noch einen gravierenden Vorteil gegenüber der kapitalbildenden Lebensversicherung, der Gesundheitszustand wird nicht erfragt. Somit steht eine Rentenversicherung auch denjenigen zur Verfügung, die ggf. Vorerkrankungen haben, die den Abschluß einer Lebensversicherung unmöglich machen. Dadurch das in der Lebensversicherung ein kleiner Beitragsanteil für die Todesfallabsicherung enthalten ist, sind die Renditen oftmals geringer als in der Rentenversicherung.


     
  • 2. Wie lange läuft der Vertrag und wie erfolgt die Beitragszahlung?
    Die Vertragsdauer kann bei Vertragsabschluss von Ihnen frei definiert werden. Sie bestimmen bei Abschluß, ob Sie mit 60, 64, 67 oder .... die Leistung bzw. die Renten ausgezahlt haben möchten.

    Die Zahlung ist denkbar einfach. Sie zahlen Ihren Beitrag per Überweisung / Lastschrift, die Zahlweise können Sie i.d.R. auch nach Wunsch wählen.




    3. Was muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?

    Abgesehen davon, das die Rentenversicherung eine freiwillige Absicherung der Altersvorsorge ist, ist der Zahlbeitrag relativ frei wählbar. (Abgesehen von einigen Versicherern mit einem Mindestbeitrag von z.B. 25 EUR / Monat).


  • 4. Was kommt am Ende der Vertragslaufzeit heraus?
    Es gibt zwei Möglichkeiten, welche sich wie folgt darstellen:

    a) Rentenzahlung bis zum Lebensende
    b) Kapitalwahlrecht

    In beiden Fällen setzt sich die Summe wie folgt zusammen:

    Garantierte Summe oder Rente + Überschussbeteiligung

    Die garantierten Summen werden schon bei Abschluss des Vertrages vereinbart und werden aus Laufzeit und dem Zahlbeitrag ermittelt.
    Die Überschussbeteiligung ist im Prinzip der Gewinn, den die Gesellschaft mit Kundengeldern erzielt hat und an "Gewinn" an Kunden auszahlen kann. Diese Überschussbeteiligung kann (!) zwischen 0 und 12 % liegen, wobei die letztere Zahl eher in den 90er Jahren von den britischen Versicherern erzielt wurde.
    Realistisch gesehen und an den Werten der letzten Jahre gemessen (2000 - 2010) liegt die Überschussbeteiligung eher zwischen 3 und 6%.


  • 5. Was soll ich machen, wenn ich meine Beiträge nicht mehr zahlen kann?

    Es gibt drei Möglichkeiten:

    a) Herabsetzen der Versicherungssumme, so dass sich ein Zahlbeitrag ergibt, den Sie sich leisten können

    b) Den Vertrag beitragsfrei stellen.

    c) Eine Kündigung

    Eine Kündigung ist i.d.R. immer mit finanziellem Verlust verbunden. (Abschlußgebühr, Vertragsverwaltungsgebühr usw.). Falls Sie einen Vertrag auf Fondsbasis abgeschlossen haben, wäre ggf. der Zeitpunkt für den Verkauf ungeeignet und die Auszahlung sehr viel geringer als zu einem späteren Zeitpunkt.

    Daher empfiehlt sich immer ein klärendes Gespräch mit dem Versicherer. Es gibt fast immer eine Lösung mit der alle Parteien zufrieden sind.

     


 

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