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Riesterrente / Riester Rentenversicherung

 

 

 
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Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente (FAQ)
  1. Wer kann eine Riester-Rente beantragen?
  2. Wie lange läuft der Vertrag und wie erfolgt die Beitragszahlung?
  3. Was muss ich in die Riester-Rente einzahlen?


  • Telefonischer Beratungs-Service
    unter 0491 - 4544 450
     
    oder

    Riester-Rente


     

  •  
  • 1. Wer kann eine Riester-Rente beantragen?
    Eine Riester-Rente können beantragen:
    a) Angestellte
    b) Beamte
    c) Soldaten

    Sofern der Ehepartner angestellt, verbeamtet oder Soldat ist, können auch Arbeitslose / Hausfrauen
    einen Riester Vertrag abschließen.



  •  
  • 2. Wie lange läuft der Vertrag und wie erfolgt die Beitragszahlung?
    Der Vertrag muss mind. bis zum 60.ten Lebensjahr abgeschlossen werden. Ein Endalter ist je nach Versicherer mit 65/67 möglich. Dann erfolgt die lebenslange Rentenzahlung.

    Die Zahlung ist denkbar einfach. Sie zahlen Ihren Beitrag per Überweisung / Lastschrift und der Staat zahlt seine Zulagen direkt an den Versicherer. Die Zulagen fordert der Versicherer ein, darum müssen Sie sich nicht kümmern.




    3. Was muss ich in die Riester-Rente einzahlen?

    Abgesehen davon, das die Riester-Rente eine freiwillige Rentenversicherung ist, ist der Zahlbeitrag relativ frei wählbar. (Abgesehen von einigen Versicherern mit einem Mindestbeitrag von z.B. 25 EUR / Monat).

    Aber:
    Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, muss der Vertrag mit insgesamt 4% vom Bruttoeinkommen (max. 2.100 EUR pro Jahr) bespart werden. Der Staat zahlt dann seinen Anteil, der sich nach Grundzulage und Kinderzulage richtet. Die Grundzulage liegt bei 154,- EUR, die Kinderzulage bei 185,- EUR. (Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, erhalten 300 EUR Kinderzulage)

    Die Berechnung des zu zahlenden Eigenbeitrags ist dann denkbar einfach:
    (Modellbeispiel mit 40.000 EUR Jahresbruttoeinkommen x 4% = 1.600 EUR, zwei Kinder)

     

    Jahr Gesamtbeitrag p.a. Grundzulage p.a. Kinderzulage p.a. Eigenbeitrag p.a.
    2010 1.600 EUR 154 EUR 370 EUR 1.076 EUR



    Über die Einkommenssteuererklärung können Steuerpflichtige zudem einen Sonderausgabenabzug geltend machen (§10a EStG). Das kann u.a. bedeuten, das die Nettobelastung deutlich geringer ist.
    Fragen Sie hierzu bitten Ihren Steuerberater, der kann Ihnen genauere Auskünfte erteilen, da diese auch an Ihre persönliche Situation (verheiratet, Kinder, Fahrtkosten usw.) geknüpft ist.

     


BP

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