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Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente (FAQ)
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Wer kann eine Riester-Rente beantragen?
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Wie lange läuft der Vertrag und wie erfolgt
die Beitragszahlung?
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Was muss ich in die Riester-Rente einzahlen?
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1. Wer kann eine Riester-Rente
beantragen?
Eine Riester-Rente können beantragen:
a) Angestellte
b) Beamte
c) Soldaten
Sofern der Ehepartner angestellt, verbeamtet oder Soldat ist,
können auch Arbeitslose / Hausfrauen
einen Riester Vertrag abschließen.
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2. Wie lange läuft der
Vertrag und wie erfolgt die Beitragszahlung?
Der Vertrag muss mind. bis zum 60.ten Lebensjahr abgeschlossen
werden. Ein Endalter ist je nach Versicherer mit 65/67 möglich. Dann
erfolgt die lebenslange Rentenzahlung.
Die Zahlung ist denkbar einfach. Sie zahlen Ihren Beitrag per
Überweisung / Lastschrift und der Staat zahlt seine Zulagen direkt
an den Versicherer. Die Zulagen fordert der Versicherer ein, darum
müssen Sie sich nicht kümmern.
3. Was muss ich in die Riester-Rente einzahlen?
Abgesehen davon, das die Riester-Rente eine freiwillige
Rentenversicherung ist, ist der Zahlbeitrag relativ frei wählbar.
(Abgesehen von einigen Versicherern mit einem Mindestbeitrag von
z.B. 25 EUR / Monat).
Aber:
Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, muss der Vertrag mit
insgesamt 4% vom Bruttoeinkommen (max. 2.100 EUR pro Jahr) bespart
werden. Der Staat zahlt dann seinen Anteil, der sich nach
Grundzulage und Kinderzulage richtet. Die Grundzulage liegt bei
154,- EUR, die Kinderzulage bei 185,- EUR. (Kinder die nach dem
01.01.2008 geboren wurden, erhalten 300 EUR Kinderzulage)
Die Berechnung des zu zahlenden
Eigenbeitrags ist dann denkbar einfach:
(Modellbeispiel mit 40.000 EUR Jahresbruttoeinkommen x 4% = 1.600
EUR, zwei Kinder)
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Jahr |
Gesamtbeitrag p.a. |
Grundzulage p.a. |
Kinderzulage p.a. |
Eigenbeitrag p.a. |
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2010 |
1.600 EUR |
154 EUR |
370 EUR |
1.076 EUR |
Über die Einkommenssteuererklärung können Steuerpflichtige zudem
einen Sonderausgabenabzug geltend machen (§10a EStG). Das kann u.a.
bedeuten, das die Nettobelastung deutlich geringer ist.
Fragen Sie hierzu bitten Ihren Steuerberater, der kann Ihnen
genauere Auskünfte erteilen, da diese auch an Ihre persönliche
Situation (verheiratet, Kinder, Fahrtkosten usw.) geknüpft ist.
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BP

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